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Förderungen

Akkreditierungen, Bildungsurlaub & Förderungen

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Landespsychotherapeuten­kammer

Für verschiedene Seminare und Veranstaltungen beantragen wir regelmäßig Fortbildungspunkte bei der Landespsychotherapeutenkammer Hessen.

Einzelakkreditierung bei den Landespsychotherapeutenkammern

Es besteht für niedergelassene psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, für eine Fortbildung bzw. Weiterbildung eigenständig Fortbildungspunkte bei der zuständigen Kammer zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht bei etlichen Landespsychotherapeutenkammern. Diese Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung bzw. Fortbildung erfolgen. Da die Psychotherapeutenkammern der Länder hier unterschiedliche Verfahrensweisen haben, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer anzufragen. Die Psychotherapeutenkammer in Hessen sieht diese Einzelbeantragung nicht vor.

Bildungsurlaub

Das Kasseler Institut für systemische Therapie und Beratung e.V. ist als Träger anerkannt für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach dem

  • Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG),
  • dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG),
  • dem Rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetzt (GFG)
  • und dem Bildungsfreistellungsgesetzt (GVBI. LSA S. 92) / der Bildungsfreistellungsverordnung (GVBI. LSA S. 290) Sachsen-Anhalt

Förderungen

Die Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern wurden in den letzten Jahren stetig reduziert, hin und wieder gibt es dennoch Möglichkeiten, Zuschüsse zu Weiterbildungen zu erlangen. Gerne unterstützen wir bei der Abwicklung durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.  Für Förderungen der Agentur für Arbeit sind wir nicht zertifiziert.