Förderungen
Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Landespsychotherapeutenkammer
Für verschiedene Seminare und Veranstaltungen beantragen wir regelmäßig Fortbildungspunkte bei der Landespsychotherapeutenkammer Hessen.
Einzelakkreditierung bei den Landespsychotherapeutenkammern
Es besteht für niedergelassene psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, für eine Fortbildung bzw. Weiterbildung eigenständig Fortbildungspunkte bei der zuständigen Kammer zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht bei etlichen Landespsychotherapeutenkammern. Diese Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung bzw. Fortbildung erfolgen. Da die Psychotherapeutenkammern der Länder hier unterschiedliche Verfahrensweisen haben, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer anzufragen. Die Psychotherapeutenkammer in Hessen sieht diese Einzelbeantragung nicht vor.
Bildungsurlaub
Das Kasseler Institut für systemische Therapie und Beratung e.V. ist als Träger anerkannt für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach dem
- Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG),
- dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG),
- und dem Rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetzt (GFG)
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Durch den Bildungsscheck NRW werden Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen in kleinen und mittleren Betrieben durch die Landesregierung gefördert.
Die Eckpunkte in Kürze:
- die Kosten der beruflichen Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert
- die maximale Förderungssumme beträgt € 500,-
- der Wohnort oder die Arbeitsstelle muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden
- der Betrieb darf nicht mehr als 249 Beschäftigte haben
- der Bildungsscheck wird durch eine Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben, hier erhalten Sie auch detaillierte Informationen
Weiterbildungsscheck Thüringen
Diesen Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten oder Selbstständige, nicht aber Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.
Die Kriterien beinhalten folgendes:
- es müssen Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln werden
- das jährliche zu versteuernde Einkommen liegt zwischen € 20.000,- und € 40.000,-
- der Zuschuss beträgt bis zu € 1000,-
- beantragt wird der Scheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung
Ähnliche Förderungen gibt es in Rheinland Pfalz, Brandenburg und Hamburg.
Die NBank in Niedersachsen fördert ebenfalls individuelle Weiterbildungsmaßnahmen.
Da sich die Fördermöglichkeiten stetig ändern, können wir leider keine Gewähr dafür übernehmen, dass die hier veröffentlichten Informationen immer auf dem aktuellen Stand sind, auch wenn wir uns darum bemühen. Wir empfehlen, sich unter den aufgeführten Links weiter zu informieren:
Hier findet sich ein guter Überblick über die verschiedenen Länderförderungen

