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Förderungen

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Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Landespsychotherapeuten­kammer

Für verschiedene Seminare und Veranstaltungen beantragen wir regelmäßig Fortbildungspunkte bei der Landespsychotherapeutenkammer Hessen.

Einzelakkreditierung bei den Landespsychotherapeutenkammern

Es besteht für niedergelassene psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, für eine Fortbildung bzw. Weiterbildung eigenständig Fortbildungspunkte bei der zuständigen Kammer zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht bei etlichen Landespsychotherapeutenkammern. Diese Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung bzw. Fortbildung erfolgen. Da die Psychotherapeutenkammern der Länder hier unterschiedliche Verfahrensweisen haben, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer anzufragen. Die Psychotherapeutenkammer in Hessen sieht diese Einzelbeantragung nicht vor.

Bildungsurlaub

Das Kasseler Institut für systemische Therapie und Beratung e.V. ist als Träger anerkannt für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach dem

  • Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG),
  • dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG),
  • dem Rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetzt (GFG)
  • und dem Bildungsfreistellungsgesetzt (GVBI. LSA S. 92) / der Bildungsfreistellungsverordnung (GVBI. LSA S. 290) Sachsen-Anhalt

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Durch den Bildungsscheck NRW werden Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen in kleinen und mittleren Betrieben durch die Landesregierung gefördert.

Die Eckpunkte in Kürze:

  • die Kosten der beruflichen Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert
  • die maximale Förderungssumme beträgt € 500,-
  • der Wohnort oder die Arbeitsstelle muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden
  • der Betrieb darf nicht mehr als 249 Beschäftigte haben
  • der Bildungsscheck wird durch eine Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben, hier erhalten Sie auch detaillierte Informationen

Weiterbildungsscheck Thüringen

Den Weiterbildungsscheck Thüringen erhalten Arbeitnehmer*innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, nicht aber Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.

Die Kriterien beinhalten folgendes:

  • Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.
  • Das jährliche zu versteuernde Einkommen muss unter 55.000 € liegen.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu € 1000,-.
  • Der Antrag wird hier online gestellt.
  • Unterstützung bei der Beantragung über das Förderportal Thüringen gibt es bei den Regionalstellen .

QualiScheck Rheinland Pfalz

Mit dem QualiScheck können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz unabhängig von der Höhe des Einkommens gefördert werden. Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Hauptsächliches Bewilligungs-Kriterium ist das Alter von 45 Jahren oder älter.

Die Kriterien beinhalten folgendes:

  • Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
  • Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
  • Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt €  1.500,- pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
  • Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus.

Bildungsscheck Brandenburg

Gefördert durch den Bildungsscheck Brandenburg werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.

Die Kriterien beinhalten folgendes:

  • Die Fortbildungen müssen beruflich motiviert sein.
  • Der Zuschuss beträgt 60 Prozent. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.
  • Ansprechpartner bei der ILB sind über das Infotelefon Arbeit (0331 – 6602200) zu erreichen.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Den Weiterbildungsbonus Hamburg erhalten Personen,

  • die in Hamburg leben und/oder arbeiten,
  • in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten (mindestens 15 Wochenstunden)
  • und bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten.
  • Das Einkommen darf € 20.000,- nicht übersteigen.
  • Gefördert werden bis zu 50% der Kosten (maximal € 750,-)

    Beratungsstellen gibt es hier
    oder beim Hamburger Weiterbildungstelefon: 040-28 08 46-66

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.

  • Der Zuschuss  umfasst bis zu 40 % der Seminarkosten, höchstens € 1.500,-.
  • Die Beantragung kann hier online erfolgen.
  • Mehr Informationen gibt es hier:
    foerderprogramme@ib-sh.de
    0431 9905-2222

Da sich die Fördermöglichkeiten stetig ändern, können wir leider keine Gewähr dafür übernehmen, dass die hier veröffentlichten Informationen immer auf dem aktuellen Stand sind, auch wenn wir uns darum bemühen. Wir empfehlen, sich unter den aufgeführten Links weiter zu informieren.

Hier findet sich eine Übersicht über die aktuellen Länderförderprogramme.